Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



2. Bürger*innenbeteiligung in der Zeit vom 13. Mai bis zum 3. Juni 2024 zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans

     

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für

  • Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen

und

  • Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern (wie Aachen).

 

Der nun vorliegende Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans 4. Runde der Stadt Aachen steht in der Zeit zwischen dem 13. Mai bis zum 3. Juni 2024 nun öffentlich zur Verfügung.

Um sich diesen Entwurf anzusehen Klicken Sie bitte hier: Lärmaktionsplan Entwurf, Stand 10. Mai 2024 (PDF)

Die interessierte Bevölkerung ist hierbei aufgerufen, sich zum Entwurf zu äußern. Kommentare, Ergänzungen oder Anregungen zum Entwurf können bis Montag, den 3. Juni 2024, hier online eingereicht werden.

Basis für die Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung. Die aktualisierte Lärmkarte der Stadt steht hier zur Verfügung:

Lärmkarte_420